Viele Pros die anfangen mit Wecasa zu arbeiten sind in dem Moment arbeitssuchend und erhalten Beiträge vom Jobcenter. Prinzipiell ist es durchaus möglich und nicht selten, in einem solchen Moment ein Kleinunternehmen anzumelden und den ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu machen. Es kann sogar ein guter Moment sein ein neues Arbeitsmodell auszuprobieren.
Grundsätzlich gilt:
Ja, du kannst in Deutschland eine selbständige Tätigkeit ausüben, während du Arbeitslosengeld (ALG I) beziehst, aber es gibt Einschränkungen:
Maximal 15 Stunden pro Woche
Deine selbständige Tätigkeit darf nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Sonst giltst du als hauptberuflich selbständig und verlierst deinen ALG-I-Anspruch.
Anrechnung des Einkommens
Dein Einkommen aus der Selbständigkeit wird auf dein Arbeitslosengeld angerechnet.
Es gibt einen Freibetrag von 165 € pro Monat. Alles darüber wird mit deinem ALG I verrechnet.
Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit
Du musst die Tätigkeit sofort der Agentur für Arbeit melden.
Monatlich musst du deine Einkünfte nachweisen (z. B. durch eine Einnahmenüberschussrechnung).
Gründungszuschuss als Alternative
Falls du aus der Arbeitslosigkeit in die Vollzeit-Selbständigkeit wechseln möchtest, kannst du optional den Gründungszuschuss beantragen. Dafür brauchst du einen Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens.Wenn du nur nebenbei selbständig arbeiten möchtest, musst du also darauf achten, die 15-Stunden-Grenze nicht zu überschreiten und deine Einnahmen der Agentur für Arbeit mitzuteilen."
Du siehst also, es gibt verschiedene Möglichkeiten sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen, auch Schritt für Schritt. Hast Du Deinen Gewerbeschein bekommen kannst Du als Wecasa Pro Teil unseres Partner-Netzwerks werden und über Wecasa einfach und schnell erste Auftragsangebote vermittelt bekommen.