Viele Pros die anfangen mit Wecasa zu arbeiten sind in dem Moment arbeitssuchend und erhalten Beiträge vom Jobcenter. Prinzipiell ist es durchaus möglich und nicht selten, in einem solchen Moment ein Kleinunternehmen anzumelden und den ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu machen. Es kann sogar ein guter Moment sein ein neues Arbeitsmodell auszuprobieren.
Grundsätzlich gilt:
Ja, du kannst in Deutschland eine selbständige Tätigkeit ausüben, während du Arbeitslosengeld (ALG I) beziehst, aber es gibt Einschränkungen:
Maximal 14 Stunden pro Woche
Die selbstständige Tätigkeit darf zeitlich unter 15 Stunden pro Woche liegen. Ab der 15. Stunde gilt der Pro als hauptberuflich selbstständig und verliert den Anspruch auf ALG I komplett.
Anrechnung des Einkommens
Das Einkommen wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Es gilt 2026 weiterhin ein Freibetrag von 165 € pro Monat. Alles, was darüber hinausgeht (nach Abzug von Betriebsausgaben), wird vom ALG I abgezogen.
Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit
Du musst die Tätigkeit sofort der Agentur für Arbeit melden.
Monatlich musst du deine Einkünfte nachweisen (z. B. durch eine Einnahmenüberschussrechnung).
Selbstständig mit Bürgergeld (Jobcenter)
Beim Bezug von Bürgergeld (das ab Juli 2026 schrittweise in die „Neue Grundsicherung“ übergeht) gibt es keine strikte Stundengrenze wie beim ALG I, aber andere finanzielle Regeln:
Freibeträge: Die ersten 100 € des monatlichen Einkommens sind komplett anrechnungsfrei. Für den Teil des Einkommens zwischen 100 € und 520 € darf der Pro weitere 20 % behalten. Zwischen 520 € und 1.000 € liegt der Freibetrag sogar bei 30 %.
Einstiegsgeld: Als Alternative zum Gründungszuschuss kann der Pro beim Jobcenter das Einstiegsgeld beantragen, um den Start in die Haupterwerbs-Selbstständigkeit finanziell abzusichern.
Der Gründungszuschuss (ALG I)
Falls der Pro aus der Arbeitslosigkeit direkt in die Vollzeit-Selbstständigkeit starten möchte, ist der Gründungszuschuss das wichtigste Instrument.
Voraussetzung: Der Pro muss bei Aufnahme der Tätigkeit noch einen Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen haben.
Tragfähigkeit: Ein Businessplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK oder Fachberater) sind zwingend erforderlich.
Es gibt verschiedene Wege, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus Schritt für Schritt eine Existenz aufzubauen. Sobald der Pro seinen Gewerbeschein in den Händen hält, kann er Teil des Partner-Netzwerks von Wecasa werden und unkompliziert erste Aufträge vermittelt bekommen.
