🧾 Steuererklärung 2025 – Tipps für selbständige Reinigungspartner:innen
Als selbständige:r Reinigungspartner:in bei Wecasa bist du in der Regel als Einzelunternehmer:in / Kleingewerbe tätig.
Das bedeutet: Du musst deine Einkünfte einmal im Jahr in deiner Einkommensteuererklärung angeben.
In diesem Artikel erklären wir dir, wie du deine Einnahmen aus 2025 erklärst.
✅ Welche Steuererklärung muss ich abgeben?
Als selbständige:r Reinigungspartner:in erklärst du deine Einkünfte über:
Einkommensteuererklärung
Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Anlage S (bei freiberuflicher Einstufung) oder
Anlage G (bei gewerblicher Tätigkeit – in den meisten Fällen zutreffend)
💡 Die meisten Reinigungspartner:innen fallen unter gewerbliche Einkünfte (Anlage G).
1) Einnahmen für 2025 vorbereiten
📄 Welche Beträge muss ich angeben?
Du musst alle tatsächlich erhaltenen Einnahmen (Zuflussprinzip) im Jahr 2025 angeben, darunter:
Umsätze über Wecasa
eventuelle private Direktkunden
Trinkgelder nur, wenn sie nicht bar und freiwillig waren
💡 Wecasa stellt dir eine Jahresübersicht deiner Einnahmen zur Verfügung, die du für deine Steuererklärung nutzen kannst.
2) Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR)
In der Anlage EÜR trägst du ein:
➕ Betriebseinnahmen
Gesamte Einnahmen aus Reinigungsleistungen 2025
➖ Betriebsausgaben (optional, aber empfohlen)
Zum Beispiel:
Reinigungsmaterial
Fahrtkosten
Arbeitskleidung
Handy / Internet (anteilig)
Steuerberater:in
💡 Wenn du keine Belege gesammelt hast, kannst du auch nur die Einnahmen angeben – dann zahlst du jedoch mehr Steuern.
3) Einkommensteuererklärung online ausfüllen (ELSTER)
Die Steuererklärung erfolgt online über ELSTER.
Schritt-für-Schritt:
Logge dich ein auf elster.de
Wähle Einkommensteuererklärung 202X
Aktiviere:
✅ Anlage EÜR
✅ Anlage G (oder Anlage S)
Trage deine Werte ein:
Gewinn aus der EÜR
Persönliche Daten
Weitere Einkünfte (falls vorhanden)
💡 Der Gewinn (nicht der Umsatz!) wird am Ende automatisch in die Einkommensteuer übernommen.
Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
Wenn du unter der Kleinunternehmerregelung arbeitest:
❌ Keine Umsatzsteuer ausweisen
❌ Keine Umsatzsteuer zahlen
❌ Keine USt-Erklärung nötig
✅ Nur Einnahmen in der Einkommensteuer erklären
👉 Voraussetzung:
Wenn du dir sicher bist, dass du maximal 25.000 EUR netto (bis 2024: 22.000 EUR brutto) umsatzsteuerpflichtigen Umsatz im Jahr erwirtschaftest, dann kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Was passiert nach der Abgabe?
Nach dem Absenden:
Das Finanzamt berechnet deine Steuer
Du erhältst deinen Steuerbescheid
Eventuelle Zahlung ist meist 4–8 Wochen später fällig
💡 Falls du zu viel vorausgezahlt hast, bekommst du automatisch eine Rückerstattung.
📅 Wichtige Fristen
Abgabefrist ohne Steuerberater:
👉 31. Juli 2026 (für Einkünfte in 2025)Mit Steuerberater:
👉 verlängerte Frist
⚠️ Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient als allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Bei Unsicherheiten empfehlen wir dringend, eine:n Steuerberater:in zu kontaktieren.
