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Vergütung für Haushaltsdienstleistungen

Entgelt - Sozialabgaben - Beiträge

N
Verfasst von Nils
Vor über einer Woche aktualisiert

Die Partnerschaft mit Wecasa richtet sich an professionelle Reinigungskräfte, die als Selbstständige (Einzelunternehmer) arbeiten. In diesem Status erhält der Pro Einkommen für seine über Wecasa erbrachten Dienstleistungen und zahlt darauf selber Steuern und Sozialabgaben.

Hier erklären wir genau, wie alles funktioniert! 👇


1) Abrechnung & Verdienst

Durch die Wecasa-Partnerschaft verkauft der Pro seine Dienstleistung direkt an den Kunden. Die Rechnung wird vom Unternehmen des Pros (in der Regel ein Kleinunternehmen) an den Kunden ausgestellt.

Wecasa übernimmt für den Pro die gesamte administrative Abwicklung, einschließlich:

  • Rechnungserstellung & Zahlungsabwicklung

  • Übersicht der monatlichen Einnahmen

  • Marketing & Akquise

  • Kundenservice

Preisstruktur 2026

Durchschnittlicher Stundenverdienst für den Pro:

Bayern & Baden-Württemberg = 22,00 €

NRW, Hessen, Berlin, Hamburg = 20,00 €

  • Wecasa berechnet dem Kunden eine Service-Gebühr von 6,90€ bis 9,90€ pro Stunde (unsere Provision).

  • Wecasa stellt im Namen des Unternehmens des Pros dem Kunden eine Rechnung aus und Wecasa überweist dem Pro den entsprechenden Betrag.

    Dieser Betrag ist derjenige, den der Pro für die Zahlung seiner Sozialabgaben angeben musst.

🌟 Zusatzverdienst: Bietet der Pro die Option „Produkte werden bereitgestellt“ an, erhält er zusätzlich 2,00 € pro Stunde für das Mitbringen eigener Reinigungsmittel.


2) Sozialabgaben

Als selbstständige Haushaltshilfe ist der Pro für seine Sozialversicherungen selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass er sich um Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst kümmern musst.

💡 Wichtige Infos zur Sozialversicherung für Kleinunternehmer:

  • Krankenversicherung: Bei einer gesetzlichen Versicherung liegt der Beitragssatz weiterhin bei 14,6 % plus einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der 2026 im Durchschnitt bei ca. 2,5 % bis 2,9 % liegt.

  • Pflegeversicherung: Der Beitragssatz liegt 2026 bei 3,4 %. Für Kinderlose ab 23 Jahren fällt ein Zuschlag an (Gesamtbeitrag dann ca. 4,0 %).

Optional:

  • Rentenversicherung: Nicht verpflichtend, aber freiwillige Beiträge sind möglich. Falls du hauptsächlich für einen Auftraggeber arbeitest, könnte eine Rentenversicherungspflicht bestehen.

  • Unfallversicherung: Keine Pflicht, aber eine freiwillige Absicherung bei der Berufsgenossenschaft ist sinnvoll.

  • Arbeitslosenversicherung: Du kannst dich freiwillig versichern, wenn du vorher angestellt warst.

⚠️ Wichtig: Als Selbstständiger hast du keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder gesetzliches Krankengeld. Plane das bei deiner Einkommensverwaltung ein und überlege, ob eine private Absicherung sinnvoll ist.


3) Steuerliche Abgaben

💡 Als Kleinunternehmer profitiert der Pro 2026 von deutlich attraktiveren Freibeträgen:

  • Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei 12.336 €. Erst wenn der Gewinn diesen Betrag überschreitet, fallen Steuern an (Eingangssteuersatz ab ca. 14 %).

  • Umsatzsteuer: Solange der Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr 50.000 € (neue Toleranzgrenze) nicht überschritten werden, kann der Pro die Kleinunternehmerregelung nutzen und stellt Rechnungen ohne MwSt. aus.

  • Gewerbesteuer: Ein Pro zahlt Gewerbesteuer erst, wenn der jährliche Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt.

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