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Vergütung für Haushaltsdienstleistungen

Entgelt - Sozialabgaben - Beiträge

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Verfasst von Nils
Vor über 3 Wochen aktualisiert

Die Partnerschaft mit Wecasa richtet sich an professionelle Reinigungskräfte, die als Selbstständige (Einzelunternehmer) arbeiten. In diesem Status erhältst du Einkommen für deine über Wecasa erbrachten Dienstleistungen und zahlst darauf Sozialabgaben.

Im Allgemeinen zahlt Wecasa dir mindestens 17€ pro Stunde für Reinigungs- oder Bügeldienstleistungen.

Hier erklären wir dir genau, wie alles funktioniert! 👇


1) Abrechnung

Durch die Wecasa-Partnerschaft verkaufst du deine Dienstleistung direkt an den Kunden. Daher wird dein Teil der Rechnung von deinem Unternehmen (Kleinunternehmen) an den Kunden ausgestellt.

Wecasa übernimmt für dich die gesamte administrative Abwicklung, einschließlich:

  • Rechnungserstellung

  • Zahlungseingang vom Kunden

  • Ausstellung von Steuerbescheinigungen

  • Werbung

  • Kundenservice

So funktioniert die Abrechnung:

  • Wecasa berechnet dem Kunden eine Gebühr von 7,90€ bis 9,90€ pro Stunde (unsere Provision).

  • Dein Unternehmen stellt dem Kunden eine Rechnung über 17,00€ bis 19,00€ pro Stunde und überweist dir den entsprechenden Betrag.

    Dieser Betrag ist derjenige, den du für die Zahlung deiner Sozialabgaben angeben musst.

🌟 Diese Beträge sind leicht erhöht, wenn du Reinigungsleistungen am Abend, am Sonntag oder mit bereitgestellten Reinigungsprodukten anbietest:

  • Option "Produkte bereitgestellt":
    Wenn du diese Option anbietest und dein Kunde sie auswählt, erhältst du zusätzlich 2€ pro Stunde und musst deine eigenen Reinigungsmittel mitbringen.


2) Sozialabgaben

Als selbstständige Haushaltshilfe bist du für deine Sozialversicherungen selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass du dich um Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst kümmern musst.

💡 Wichtige Infos zur Sozialversicherung für Kleinunternehmer:

  • Krankenversicherung: Wenn du gesetzlich versichert bist, zahlst du ca. 14,6 % deines Einkommens plus einen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,3 %). Es gibt einen Mindestbeitrag, aber wenn dein Einkommen sehr gering ist, kannst du eine Beitragsreduzierung beantragen.

  • Pflegeversicherung: Pflicht, der Beitrag liegt bei 3,05 % des Einkommens (für Kinderlose 3,4 %).

Optional:

  • Rentenversicherung: Nicht verpflichtend, aber freiwillige Beiträge sind möglich. Falls du hauptsächlich für einen Auftraggeber arbeitest, könnte eine Rentenversicherungspflicht bestehen.

  • Unfallversicherung: Keine Pflicht, aber eine freiwillige Absicherung bei der Berufsgenossenschaft ist sinnvoll.

  • Arbeitslosenversicherung: Du kannst dich freiwillig versichern, wenn du vorher angestellt warst.

⚠️ Wichtig: Als Selbstständiger hast du keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder gesetzliches Krankengeld. Plane das bei deiner Einkommensverwaltung ein und überlege, ob eine private Absicherung sinnvoll ist.


3) Steuerliche Abgaben

💡 Als Kleinunternehmer profitierst du von steuerlichen Erleichterungen:

  • Einkommensteuer: Dein Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.604€, erst darüber zahlst du Steuern (14–45 % je nach Einkommen).

  • Umsatzsteuer: Wenn dein Jahresumsatz unter 22.000€ liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen → dann musst du keine Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen.

  • Gewerbesteuer: Fällt nur an, wenn dein Gewinn über 24.500€ liegt. Darunter bist du davon befreit.

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