Die Partnerschaft mit Wecasa richtet sich an professionelle Reinigungskräfte, die als Selbstständige (Einzelunternehmer) arbeiten. In diesem Status erhält der Pro Einkommen für seine über Wecasa erbrachten Dienstleistungen und zahlt darauf selber Steuern und Sozialabgaben.
Im Allgemeinen zahlt Wecasa mindestens 17€ pro Stunde für Reinigungs- oder Bügeldienstleistungen.
Hier erklären wir dir genau, wie alles funktioniert! 👇
1) Abrechnung
Durch die Wecasa-Partnerschaft verkauft der Pro seine Dienstleistung direkt an den Kunden. Daher wird dein Teil der Rechnung von seinem Unternehmen (Kleinunternehmen) an den Kunden ausgestellt.
Wecasa übernimmt für den Pro die gesamte administrative Abwicklung, einschließlich:
Rechnungserstellung
Zahlungseingang vom Kunden
Übersicht monatlicher Einnahmen
Werbung
Kundenservice
So funktioniert die Abrechnung:
Wecasa berechnet dem Kunden eine Gebühr von 7,90€ bis 10,90€ pro Stunde (unsere Provision).
Wecasa stellt im Namen des Unternehmens des Pros dem Kunden eine Rechnung über 17,00€ bis 19,00€ pro Stunde aus und Wecasa überweist dem Pro den entsprechenden Betrag.
Dieser Betrag ist derjenige, den der Pro für die Zahlung seiner Sozialabgaben angeben musst.
🌟 Diese Beträge sind leicht erhöht, wenn du Reinigungsleistungen mit der Option "Produkte werden bereitgestellt" anbietest:
Wenn ein Kunde sie auswählt, erhältst der Pro zusätzlich 2€ pro Stunde und muss seine eigenen Reinigungsmittel mitbringen.
2) Sozialabgaben
Als selbstständige Haushaltshilfe ist der Pro für seine Sozialversicherungen selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass er sich um Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst kümmern musst.
💡 Wichtige Infos zur Sozialversicherung für Kleinunternehmer:
Krankenversicherung: Wenn du gesetzlich versichert bist, zahlst du ca. 14,6 % deines Einkommens plus einen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,3 %). Es gibt einen Mindestbeitrag, aber wenn dein Einkommen sehr gering ist, kannst du eine Beitragsreduzierung beantragen.
Pflegeversicherung: Pflicht, der Beitrag liegt bei 3,05 % des Einkommens (für Kinderlose 3,4 %).
Optional:
Rentenversicherung: Nicht verpflichtend, aber freiwillige Beiträge sind möglich. Falls du hauptsächlich für einen Auftraggeber arbeitest, könnte eine Rentenversicherungspflicht bestehen.
Unfallversicherung: Keine Pflicht, aber eine freiwillige Absicherung bei der Berufsgenossenschaft ist sinnvoll.
Arbeitslosenversicherung: Du kannst dich freiwillig versichern, wenn du vorher angestellt warst.
⚠️ Wichtig: Als Selbstständiger hast du keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder gesetzliches Krankengeld. Plane das bei deiner Einkommensverwaltung ein und überlege, ob eine private Absicherung sinnvoll ist.
3) Steuerliche Abgaben
💡 Als Kleinunternehmer profitierst du von steuerlichen Erleichterungen:
Einkommensteuer: Dein Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.604€, erst darüber zahlst du Steuern (14–45 % je nach Einkommen).
Umsatzsteuer: Wenn dein Jahresumsatz unter 25.000€ liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen → dann musst du keine Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen.
Gewerbesteuer: Fällt nur an, wenn dein Gewinn über 25.000€ liegt. Darunter bist du davon befreit.