Gesetzliche und steuerliche Pflichten für Einzelunternehmer 2026
Als Einzelunternehmer hat ein Pro bestimmte Verpflichtungen, um seine Selbstständigkeit ordnungsgemäß zu führen. Hier sind die wichtigsten Punkte für das laufende Jahr:
🟠 Gewerbeanmeldung und Finanzamt
Steuernummer: Jeder Pro muss sich über das ELSTER-Portal steuerlich erfassen lassen und eine Steuernummer beantragen.
Gewerbeamt: Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt (keine Freiberufler), muss dies beim örtlichen Gewerbeamt anmelden.
Gewerbesteuer: Diese fällt erst ab einem jährlichen Gewerbeertrag von über 24.500 € an. Liegt der Pro darunter, zahlt er 0 € Gewerbesteuer.
🟠 Pflichtmitgliedschaft in der IHK
Nach der Gewerbeanmeldung erfolgt automatisch eine Zuordnung zur Industrie- und Handelskammer (IHK).
Beitragsvorteile: Ein Pro ist im Gründungsjahr und im Folgejahr komplett vom Grundbeitrag befreit, sofern der Gewinn unter 25.000 € liegt.
Kleingewerbe: Erzielt der Pro dauerhaft weniger als 5.200 € Gewinn pro Jahr, fallen gar keine Beiträge an.
Grundbeitrag: Liegt der Pro darüber, zahlt er je nach Region meist einen moderaten Grundbeitrag zwischen 30 € und 80 € pro Jahr.
Keine Eintragungsgebühr: Im Gegensatz zur Handwerkskammer (HWK) erhebt die IHK für Einzelunternehmer in der Regel keine einmalige Startgebühr.
🟠 Steuererklärung und Einkommensteuer
Jahressteuererklärung: Der Pro ist verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Persönlicher Steuersatz: Der Gewinn wird mit dem individuellen Steuersatz des Pros versteuert.
Grundfreibetrag 2026: Erst wenn das zu versteuernde Einkommen über 12.336 € (bei Ledigen) liegt, fällt tatsächlich Einkommensteuer an. Alles darunter bleibt steuerfrei.
🟠 Sozialversicherungspflicht
Krankenversicherung: Der Pro ist für seine Absicherung selbst verantwortlich. Die Versicherungspflicht gilt weiterhin – es besteht die Wahl zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
Rentenversicherung: Für die meisten Einzelunternehmer besteht keine Pflicht.
🟠 Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Gewinnermittlung: Als Einzelunternehmer (und Kleinunternehmer) reicht in der Regel die EÜR aus. Das ist eine einfache Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
Befreiung von der Buchführung: Seit 2024/2025 wurden die Schwellenwerte angehoben. Der Pro muss erst dann eine Bilanz erstellen (doppelte Buchführung), wenn der Umsatz über 800.000 € oder der Gewinn über 80.000 € pro Jahr liegt.
Kleinunternehmer-Meldung: Auch wenn der Pro keine Umsatzsteuer zahlt, muss er dem Finanzamt jährlich in der Steuererklärung bestätigen, dass die Umsatzgrenzen (25.000 € Vorjahr / 50.000 € laufendes Jahr) eingehalten wurden.
Fazit
Auch 2026 bleibt die EÜR das wichtigste Werkzeug für die Buchhaltung des Pros. Dank der angehobenen Freibeträge und Schwellenwerte ist der bürokratische Aufwand für kleine Einzelunternehmen im Vergleich zu früher spürbar gesunken.
