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Meine Pflichten als Selbständige/r

Lass uns gemeinsam zusammenfassen, welche Pflichten für Einzelunternehmer bestehen.

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Verfasst von Nils
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Als Einzelunternehmer hat ein Pro bestimmte gesetzliche und steuerliche Verpflichtungen, die er einhalten musst, um seine Selbstständigkeit ordnungsgemäß auszuführen.

Hier sind die wichtigsten Punkte:

🟠 Gewerbesteuer und Anmeldung beim Finanzamt

  • Einzelunternehmer müssen sich beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen.

  • Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich außerdem beim Gewerbeamt anmelden.

  • Gewerbesteuer fällt erst ab einem Jahresgewinn von 25.000 € an.


🟠 Pflichtmitgliedschaft in der IHK

  • Nach der Gewerbeanmeldung erfolgt automatisch eine Zuordnung zur IHK.

  • Es fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag an, aber:

    • Fällt man unter die Kleinunternehmerregelung (unter 25.000€/Jahr) zahlt man im Gründungsjahr und dem folgenden keine Beiträge.

    • Kleingewerbetreibende mit weniger als 5.200 € Gewinn/Jahr zahlen gar nichts.

    • Wer darüber liegt, zahlt meist zwischen 30–75 € Grundbeitrag/Jahr.

    • Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) ist es mehr – aber das betrifft Solo-Selbständige i. d. R. nicht.

  • Einmalige Eintragungsgebühr?Nein. Die IHK erhebt keine Eintragungsgebühr wie die HWK.


🟠 Steuererklärung und Einkommensteuer

  • Einzelunternehmer müssen jährlich ihre Einkommensteuererklärung abgeben.

  • Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

  • Die Steuererklärung erfolgt über das selber Formular wie die allgemeine Einkommensteuererklärung.


🟠 Sozialversicherungspflicht

  • Einzelunternehmer sind nicht automatisch sozialversicherungspflichtig, aber sie müssen sich selbst krankenversichern (gesetzlich oder privat).

  • Keine Pflicht zur Rentenversicherung, aber eine freiwillige Absicherung ist möglich.

  • Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung sind freiwillig.


🟠 Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

  • Kleinunternehmer (nach § 19 UStG) müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, allerdings musst du deinen Umsatz jährlich dem Finanzamt melden.

  • Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Einzelunternehmer. Sie muss jährlich beim Finanzamt eingereicht werden.

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