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Meine Pflichten als Selbständige/r

Lass uns gemeinsam zusammenfassen, welche Pflichten für Einzelunternehmer bestehen.

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Verfasst von Nils
Diese Woche aktualisiert

Als Einzelunternehmer hast du bestimmte gesetzliche und steuerliche Verpflichtungen, die du einhalten musst, um deine Selbstständigkeit ordnungsgemäß auszuführen.

Hier sind die wichtigsten Punkte:

🟠 Gewerbesteuer und Anmeldung beim Finanzamt

  • Einzelunternehmer müssen sich beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen.

  • Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich außerdem beim Gewerbeamt anmelden.

  • Gewerbesteuer fällt erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 € an.


🟠 Pflichtmitgliedschaft in der IHK

  • Reinigungshilfen die sich als Einzelunternehmer registrieren sind automatisch Mitglieder der Industrie- und Handelskammer (IHK), abhängig von der Tätigkeit.

  • Die Mitgliedschaft ist mit jährlichen Beiträgen verbunden (ungefähr 50€/Jahr), wobei Kleinunternehmer mit sehr geringem Umsatz häufig befreit werden können.


🟠 Steuererklärung und Einkommensteuer

  • Einzelunternehmer müssen jährlich ihre Einkommensteuererklärung abgeben.

  • Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

  • Die Steuererklärung erfolgt über das Formular EÜR sowie die allgemeine Einkommensteuererklärung.


🟠 Sozialversicherungspflicht

  • Einzelunternehmer sind nicht automatisch sozialversicherungspflichtig, aber sie müssen sich selbst krankenversichern (gesetzlich oder privat).

  • Für einige Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler) besteht eine Pflicht zur Rentenversicherung.

  • Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung sind freiwillig.


🟠 Umsatzsteuererklärung oder Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

  • Kleinunternehmer (nach § 19 UStG) müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, allerdings musst du deinen Umsatz jährlich dem Finanzamt melden.

  • Wer die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt, muss regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen (monatlich oder vierteljährlich).

  • Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Einzelunternehmer. Sie muss jährlich beim Finanzamt eingereicht werden.

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