Als Einzelunternehmer hat ein Pro bestimmte gesetzliche und steuerliche Verpflichtungen, die er einhalten musst, um seine Selbstständigkeit ordnungsgemäß auszuführen.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
🟠 Gewerbesteuer und Anmeldung beim Finanzamt
Einzelunternehmer müssen sich beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen.
Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich außerdem beim Gewerbeamt anmelden.
Gewerbesteuer fällt erst ab einem Jahresgewinn von 25.000 € an.
🟠 Pflichtmitgliedschaft in der IHK
Nach der Gewerbeanmeldung erfolgt automatisch eine Zuordnung zur IHK.
Es fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag an, aber:
Fällt man unter die Kleinunternehmerregelung (unter 25.000€/Jahr) zahlt man im Gründungsjahr und dem folgenden keine Beiträge.
Kleingewerbetreibende mit weniger als 5.200 € Gewinn/Jahr zahlen gar nichts.
Wer darüber liegt, zahlt meist zwischen 30–75 € Grundbeitrag/Jahr.
Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) ist es mehr – aber das betrifft Solo-Selbständige i. d. R. nicht.
Einmalige Eintragungsgebühr? → Nein. Die IHK erhebt keine Eintragungsgebühr wie die HWK.
🟠 Steuererklärung und Einkommensteuer
Einzelunternehmer müssen jährlich ihre Einkommensteuererklärung abgeben.
Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Die Steuererklärung erfolgt über das selber Formular wie die allgemeine Einkommensteuererklärung.
🟠 Sozialversicherungspflicht
Einzelunternehmer sind nicht automatisch sozialversicherungspflichtig, aber sie müssen sich selbst krankenversichern (gesetzlich oder privat).
Keine Pflicht zur Rentenversicherung, aber eine freiwillige Absicherung ist möglich.
Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung sind freiwillig.
🟠 Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Kleinunternehmer (nach § 19 UStG) müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, allerdings musst du deinen Umsatz jährlich dem Finanzamt melden.
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Einzelunternehmer. Sie muss jährlich beim Finanzamt eingereicht werden.