Einzelunternehmer in Deutschland: Eine einfache Unternehmensform
Das Einzelunternehmen ist eine der einfachsten und beliebtesten Rechtsformen für Selbstständige in Deutschland. Sie ermöglicht es, eine geschäftliche Tätigkeit mit minimalen formalen Anforderungen aufzunehmen.
🟠 Einfache Gründung
Um ein Einzelunternehmen in Deutschland zu gründen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Volljährigkeit oder Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen,
Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland
Keine vorherige Gewerbeuntersagung
Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt
Ein Einzelunternehmen kann mit einer Anstellung, einem Studium oder einer anderen Einkommensquelle kombiniert werden.
🟠 Kein Pflichtnachweis von Qualifikationen
Für Haushaltshilfen sind keine formellen Qualifikationen erforderlich.
🟠 Einfache Buchhaltung
Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag führen eine einfache Buchhaltung. Das bedeutet:
Keine Bilanzierungspflicht
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus,
Pflicht zur Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben.
Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
🟠 Sozialabgaben
Einzelunternehmer sind nicht automatisch sozialversicherungspflichtig. Es gibt jedoch einige wichtige Aspekte:
Pflicht zur Krankenversicherung (gesetzlich oder privat),
Freiwillige Rentenversicherung (außer bei bestimmten Pflichtversicherungen, z. B. Handwerker, Lehrer),
Keine automatische Arbeitslosenversicherung.
🟠 Vereinfachte Formalitäten
Die Anmeldung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert:
Anmeldung beim Gewerbeamt,
Mitteilung ans Finanzamt zur steuerlichen Erfassung,
Falls erforderlich, Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
Die Abmeldung ist ebenfalls schnell und kostenlos möglich.
🟠 Günstige Besteuerung
Einzelunternehmer haben zwei Möglichkeiten zur Besteuerung:
Reguläre Einkommensteuer
Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert,
Steuerfreibetrag bis 11.604 € (2025),
Progressiver Steuersatz je nach Einkommenshöhe.
Kleinunternehmerregelung
Keine Umsatzsteuerpflicht, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht überschreiten wird,
Vereinfachte Buchhaltung ohne Umsatzsteuervoranmeldung.
🟠 Keine Umsatzsteuer bis zu einer bestimmten Grenze
Dank der Kleinunternehmerregelung müssen Einzelunternehmer mit einem Umsatz unter 25.000 € (im Vorjahr) keine Umsatzsteuer abführen oder in Rechnungen ausweisen. Ab einem Umsatz von 50.000 € im laufenden Jahr entfällt diese Regelung.
=> Das Einzelunternehmen ist eine großartige Möglichkeit, mit einer selbstständigen Tätigkeit zu beginnen, ohne hohe Bürokratiehürden oder hohe Kosten!