Als Einzelunternehmer hast du bestimmte gesetzliche und steuerliche Verpflichtungen, die du einhalten musst, um deine Selbstständigkeit ordnungsgemäß auszuführen.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
🟠 Umsatzsteuererklärung oder Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Kleinunternehmer (nach § 19 UStG) müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, allerdings musst du deinen Umsatz jährlich dem Finanzamt melden.
Wer die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt, muss regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen (monatlich oder vierteljährlich).
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Einzelunternehmer. Sie muss jährlich beim Finanzamt eingereicht werden.
🟠 Buchführungspflicht: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und Kassenbuch
Einzelunternehmer, die keine Bilanzierungspflicht haben, müssen eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) führen.
Es ist notwendig, ein Kassenbuch oder eine Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben zu führen.
Wichtige Angaben in der Einnahmenaufstellung:
Datum des Zahlungseingangs
Höhe des Betrags
Name des Kunden oder Geschäftspartners
Rechnungsnummer oder Belegreferenz
Zahlungsart
Art der Einnahme (Dienstleistung, etc.)
🟠 Gewerbesteuer und Anmeldung beim Finanzamt
Einzelunternehmer müssen sich beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen.
Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich außerdem beim Gewerbeamt anmelden.
Gewerbesteuer fällt erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 € an.
🟠 Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder HWK
Reinigungshilfen die sich als Einzelunternehmer registrieren sind automatisch Mitglieder der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK), abhängig von der Tätigkeit.
Die Mitgliedschaft ist mit jährlichen Beiträgen verbunden (ungefähr 50€/Jahr), wobei Kleinunternehmer mit sehr geringem Umsatz häufig befreit werden können.
🟠 Steuererklärung und Einkommensteuer
Einzelunternehmer müssen jährlich ihre Einkommensteuererklärung abgeben.
Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Die Steuererklärung erfolgt über das Formular EÜR sowie die allgemeine Einkommensteuererklärung.
🟠 Sozialversicherungspflicht
Einzelunternehmer sind nicht automatisch sozialversicherungspflichtig, aber sie müssen sich selbst krankenversichern (gesetzlich oder privat).
Für einige Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler) besteht eine Pflicht zur Rentenversicherung.
Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung sind freiwillig.