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BG BAU

Verfasst von Verena Nägele
Heute aktualisiert

Nach der Gewerbeanmeldung erhält ein Pro oft Post von der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft). Viele Pros sind verunsichert, warum sie von einer Bau-Genossenschaft kontaktiert werden.

Hier erfährst du, warum die Anmeldung dort verpflichtend ist, aber warum sie für einen Pro in der Regel keine Kosten verursacht.

Was ist die BG BAU und warum schreibt sie einen Pro an?

In Deutschland ist jede Berufsgenossenschaft für bestimmte Branchen zuständig. Die BG BAU ist gesetzlich nicht nur für das Baugewerbe, sondern auch für das Reinigungsgewerbe zuständig – und zwar unabhängig davon, ob der Pro bei der HWK oder der IHK gemeldet ist.

Jedes Unternehmen muss der sachlich und örtlich zuständigen Berufsgenossenschaft angehören. Da Reinigungstätigkeiten (auch haushaltsnahe Dienstleistungen) in den Bereich der BG BAU fallen, schreibt diese jeden neuen Pro automatisch an.

Besteht eine Versicherungspflicht?

Die wichtigste Information für einen Pro lautet: Die Mitgliedschaft ist Pflicht, aber die Versicherung ist es meistens nicht.

  • Keine Versicherungspflicht für Einzelunternehmer: Ein Pro, der alleine arbeitet und keine Angestellten hat, ist bei der BG BAU in der Regel nicht pflichtversichert. Er/Sie gilt als Unternehmer und trägt sein/ihr eigenes Risiko.

Zusammenfassung: Solange ein Pro keine Mitarbeiter hat, bleibt die Mitgliedschaft bei der BG BAU für ihn/sie in der Regel beitragsfrei.

Anleitung: So reagiert ein Pro richtig auf den Fragebogen

Wenn die Post der BG BAU eintrifft, liegt meist ein Erfassungsbogen bei. Ein Pro sollte diesen wie folgt bearbeiten:

  1. Den Fragebogen ausfüllen: Es ist wichtig, das Formular nicht zu ignorieren, da die BG BAU sonst Schätzungen vornimmt.

  2. Keine Angestellten angeben: Der Pro gibt an, dass er/sie das Unternehmen alleine führt und keine Arbeitnehmer beschäftigt.

  3. Freiwillige Versicherung (Optional): Ein Pro kann sich entscheiden, sich freiwillig bei der BG BAU gegen Arbeitsunfälle abzusichern. Dies ist jedoch keine Pflicht und mit Kosten verbunden.

Fazit für den Pro

Die Post der BG BAU ist Routine. Ein Pro muss lediglich nachweisen, dass er/sie ein Einzelunternehmen ohne Angestellte führt. Durch die richtige Bezeichnung der Tätigkeit bei der Gewerbeanmeldung ("Haushaltsnah") stellt der Pro zudem sicher, dass er/sie nicht fälschlicherweise in die Rentenversicherungspflicht für Handwerker rutscht.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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