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Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Verfasst von Verena Nägele

Buchhaltung leicht gemacht: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für einen Pro

Als selbstständiger Reinigungsprofi ist ein Pro gesetzlich dazu verpflichtet, seine Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Für die meisten Wecasa-Partner ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) die einfachste und effizienteste Methode dafür.

Hier erfährst du, wie die EÜR funktioniert und worauf ein Pro achten muss.

Was ist die EÜR?

Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Im Gegensatz zur komplizierten Bilanzierung (doppelte Buchführung) reicht bei der EÜR eine Gegenüberstellung aller Zahlungsströme aus.

Die goldene Regel: Einnahmen - Ausgaben = Gewinn

Ein Pro zahlt nur Steuern auf den tatsächlichen Gewinn, nicht auf den gesamten Umsatz. Daher ist es für einen Pro von Vorteil, alle geschäftlichen Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren.

Das wichtigste Merkmal der EÜR ist das Datum der Zahlung.

  • Eine Einnahme zählt für den Pro erst in dem Moment, in dem das Geld auf dem Konto eingeht.

  • Eine Ausgabe zählt erst dann, wenn das Geld vom Konto abgebucht wurde.

Wer darf die EÜR nutzen?

Die EÜR ist für Freiberufler und Kleingewerbetreibende gedacht. Ein Pro kann diese Methode nutzen, solange er/sie:

  • Nicht im Handelsregister eingetragen ist.

  • Einen jährlichen Umsatz von weniger als 800.000 € erzielt. (2026)

  • Einen jährlichen Gewinn von weniger als 80.000 € erzielt. (2026)

Welche Ausgaben kann ein Pro absetzen?

Um den zu versteuernden Gewinn zu senken, sollte ein Pro alle beruflichen Ausgaben sammeln. Typische Beispiele sind:

Arbeitsmittel

Reinigungsmittel, Staubsauger, Putztücher, Arbeitskleidung.

Fahrtkosten

Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr oder Kilometerpauschale bei Nutzung des eigenen Autos.

Kommunikation

Ein Anteil der Handy- und Internetkosten.

Versicherungen

Berufshaftpflicht oder Beiträge zur Berufsgenossenschaft (falls kostenpflichtig).

Anleitung: So reicht ein Pro die EÜR ein

Die EÜR wird einmal jährlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht.

  1. Belege sammeln: Ein Pro sollte alle Rechnungen und Quittungen (digital oder in Papierform) für mindestens 10 Jahre aufbewahren.

  2. Anlage EÜR: In der Steuererklärung (meist über das Portal „ELSTER“) füllt der Pro das Formular "Anlage EÜR" aus.

  3. Einfache Liste: Viele Pros nutzen unter dem Jahr eine einfache Excel-Tabelle oder eine Buchhaltungs-App, um Einnahmen und Ausgaben monatlich zu erfassen. Das spart am Jahresende viel Zeit.

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